Artikel 50 EU AI Act: Label gelöst, Verantwortung bleibt
Artikel 50 EU AI Act: Label gelöst, Verantwortung bleibt
In zwei Tagen, am 2. August 2026, tritt Artikel 50 des EU AI Act in Kraft. Für einige Teams, mit denen ich in den letzten Wochen gesprochen habe, ist das kein Termin, auf den sie sich seit Monaten vorbereitet haben, sondern einer, der gerade erst auf ihrem Radar auftaucht. Wer KI-generierten Content produziert und veröffentlicht, muss ab diesem Datum kennzeichnen, dass er von einer KI stammt. Das betrifft Blogartikel, Produktbeschreibungen, Bilder, Social-Posts: überall dort, wo Content ganz oder wesentlich KI-generiert ist.
Ich schreibe diesen Beitrag nicht, weil ich Anwalt bin, bin ich nicht, und das hier ist keine Rechtsberatung. Ich schreibe ihn, weil wir bei Laioutr in den letzten Wochen dieselbe Frage immer wieder gestellt bekommen haben: „Sind wir betroffen, und was müssen wir jetzt tun?" Die kurze Antwort: Wahrscheinlich ja. Und die Antwort ist technisch einfacher zu lösen, als viele glauben, aber sie hört nicht bei der Technik auf.
Was Artikel 50 konkret verlangt
Kurz zusammengefasst, ohne Anspruch auf juristische Vollständigkeit: KI-generierter Content muss gekennzeichnet werden, und zwar auf zwei Ebenen. Menschlich lesbar: ein Label, das eine Person beim Lesen oder Ansehen erkennt. Und maschinenlesbar: eine Markierung, die sich automatisiert auslesen und prüfen lässt, etwa durch Plattformen, Regulatoren oder andere Systeme.
Eine wichtige Nuance für alle, die schon länger generative Systeme im Einsatz haben: Für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 live sind, gilt für die maschinenlesbare Markierung eine Schonfrist bis zum 2. Dezember 2026. Die menschlich lesbare Kennzeichnung ist davon nicht betroffen: die greift ab dem Stichtag. Das standardisierte EU-Label dafür heißt schlicht „KI".
Und dann sind da die Bußgelder: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist. Zahlen, die man nicht ignorieren sollte, aber die auch nicht der eigentliche Grund sein sollten, warum man das hier ernst nimmt.
Warum das mehr ist als ein technisches Problem
Die naheliegende Reaktion vieler Teams: „Das ist ein Label, das setzen wir per Skript." Und ja, das Label an sich ist lösbar. Aber die eigentliche Frage, die Artikel 50 stellt, ist keine technische: Was zählt bei euch überhaupt als „KI-generiert"?
Ein Text, den eine KI komplett verfasst und niemand angefasst hat, klarer Fall. Aber was ist mit einem Entwurf, den eine KI liefert und ein Redakteur zu 80 Prozent umschreibt? Was mit einer Produktbeschreibung, die aus KI-Rohdaten besteht, aber von einem Menschen final freigegeben wird? Wo genau zieht euer Unternehmen die Linie, und wer zieht sie?
Das ist keine Frage, die eine Software für euch beantworten kann. Das ist eine Frage, die euer Team beantworten muss, bevor irgendein Label gesetzt wird. Compliance ist an dieser Stelle kein Feature, das man aktiviert. Es ist ein Prozess, den jemand besitzen und pflegen muss.
Was wir bei Laioutr technisch gelöst haben - und was nicht
Wir haben das „KI"-Label in unserer Plattform bereits technisch verankert: Es wird automatisch gesetzt, menschlich und maschinenlesbar, ohne dass jemand manuell einen zusätzlichen Schritt im Publishing-Workflow einbauen muss. Für Content, der über Laioutr erzeugt und ausgespielt wird, ist die technische Seite von Artikel 50 damit weitgehend erledigt.
Ich sage bewusst „weitgehend" und nicht „vollständig". Denn unsere Software markiert: sie entscheidet nicht. Sie weiß nicht, ob euer Redakteur einen KI-Entwurf so stark überarbeitet hat, dass er nach eurer internen Definition nicht mehr als „KI-generiert" gilt. Sie überwacht keinen Redaktionsprozess. Und sie übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die richtigen Inhalte in den richtigen Kanälen korrekt gekennzeichnet ankommen. Das bleibt bei euch, so wie es sein sollte. Ein Tool, das behauptet, euch diese Entscheidung komplett abzunehmen, würde eher ein falsches Sicherheitsgefühl verkaufen als tatsächliche Compliance.
Vier Fragen, die euer Team jetzt klären sollte
Bevor ihr euch um Labels und Systeme kümmert, würde ich intern vier Dinge klären:
Erstens: Wer entscheidet verbindlich, ab welchem Grad menschlicher Überarbeitung ein Inhalt nicht mehr als „KI-generiert" gilt? Diese Entscheidung sollte nicht bei jedem Redakteur einzeln liegen.
Zweitens: Ist diese Definition für alle Content-Kanäle dokumentiert - Blog, Social Media, Produktbeschreibungen, Ads - oder gilt sie bisher nur implizit für den Bereich, an den ihr zuerst gedacht habt?
Drittens: Wer prüft vor Veröffentlichung, dass ein Inhalt, der die Definition erfüllt, tatsächlich korrekt gekennzeichnet ist, und wer ist verantwortlich, wenn das mal nicht passiert?
Viertens: Läuft euer generatives System bereits vor dem 2. August 2026, oder ist es neu? Davon hängt ab, ob für die maschinenlesbare Markierung die Schonfrist bis 2. Dezember 2026 für euch überhaupt greift.
Wer diese vier Fragen beantworten kann, hat den eigentlich schwierigen Teil von Artikel 50 bereits erledigt. Der Rest ist Umsetzung.
Zum Schluss
Wir bei Laioutr können euch die technische Seite abnehmen: das Label, die Maschinenlesbarkeit, den fehlenden manuellen Zusatzschritt. Was wir euch nicht abnehmen können und wollen, ist die Entscheidung darüber, was in eurem Unternehmen als KI-generiert gilt und wer dafür geradesteht. Diese Entscheidung ist eine Governance-Frage, keine Produktfrage.
Wenn ihr an der technischen Seite arbeiten wollt, sprecht uns an. Wenn ihr an der Governance-Seite noch offene Fragen habt, das ist ohnehin ein Gespräch, das eher mit eurem Rechtsberater als mit uns geführt gehört.